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LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20
- BGH, 11.05.2021 - 4 StR 94/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03
Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …
Auszug aus LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20
Vielmehr bedarf es einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat, um feststellen zu können, ob die Störungen des Täters sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen wie krankhafte seelische Störungen auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten stören, belasten oder einengen (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2008, Az. 3 StR 84/08; NStZ-RR 2005, 137 m.w.N.; NStZ 2004, 437). - BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13
Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf …
Auszug aus LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20
Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 30.07.2013, Az. 4 StR 275/13 m.w.N.). - BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende …
Auszug aus LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20
Vielmehr bedarf es einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat, um feststellen zu können, ob die Störungen des Täters sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen wie krankhafte seelische Störungen auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten stören, belasten oder einengen (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2008, Az. 3 StR 84/08; NStZ-RR 2005, 137 m.w.N.; NStZ 2004, 437).
- BGH, 26.03.2019 - 1 StR 684/18
Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil; …
Auszug aus LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20
Wird - wie hier - eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der damit festgestellten Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe (vgl. BGH, NStZ-RR 2019, 238, 239 m.w.N.). - BGH, 19.03.2015 - 2 StR 35/15
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder schwerer …
Auszug aus LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20
Für das Vorliegen eines minder schweren Falles ist entscheidend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweicht, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 19.03.2015, Az. 2 StR 35/15). - BGH, 18.01.2005 - 4 StR 532/04
Schuldfähigkeit und Unterbringung bei Vorliegen einer "Persönlichkeitsstörung"
Auszug aus LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20
Vielmehr bedarf es einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat, um feststellen zu können, ob die Störungen des Täters sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen wie krankhafte seelische Störungen auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten stören, belasten oder einengen (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2008, Az. 3 StR 84/08; NStZ-RR 2005, 137 m.w.N.; NStZ 2004, 437). - BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02
Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20
Weiterhin muss die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, dass aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (BGH, Beschluss vom 13.11.2002, Az. 4 StR 438/02). - BGH, 06.10.2009 - 3 StR 326/09
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (strenge Anforderungen; …
Auszug aus LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20
Die Anordnung bedarf stets einer besonders sorgfältigen Prüfung und Begründung, weil sie eine außerordentlich schwerwiegende und gegebenenfalls langfristig in das Leben des Betroffenen eingreifende Maßnahme darstellt (BGH, Beschluss vom 06.10.2009, Az. 3 StR 326/09).